Die geplante Finanztransaktionssteuer ruft die deutsche Bankenlobby auf den Plan. Mit vertraulichen Beschwerdebriefen an die EU-Kommission wollen sie gegen die bereits eingeführten Abgabepflichten in Frankreich und Italien vorgehen.
Finanztransaktionssteuer - Frankreich und Italien waren schneller
Die von einigen Mitgliedsländern der EU geplante Finanztransaktionssteuer steht schon seit geraumer Zeit unter Beschuss der betroffenen Banken. So sollen bei jedem Erwerb oder Verkauf von Aktien 0,1 Prozent und bei Derivaten 0,01 Prozent zusätzlich als Steuer erhoben werden. Damit wollen die Staaten zumindest einen Teil der enormen Summen, die sie für die Rettung von Banken aufgebracht hatten, wieder zurückfließen lassen. Sowohl Frankreich als auch Italien hatten bereits 2012 bzw. 2013 eigene Regelungen getroffen, die einen Aufschlag von 0,2 Prozent auf gehandelte Anteile der nationalen Unternehmen vorsehen, die einen Börsenwert von mehr als einer Milliarde Euro aufweisen (Frankreich).
Argumentation: Verstoß gegen Kapitalverkehrssteuer-Richtlinie
Die deutsche Bankenlobby führt dagegen ins Feld, dass so in Frankreich Steuern anfallen, wenn ein deutscher Kunde bei einer deutschen Bank Aktien eines französischen Unternehmens erwirbt. Damit würde gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen die Kapitalverkehrssteuer-Richtlinie. Auch wenn die EU-Kommission sich bislang nicht positioniert hat, gehen Insider davon aus, dass dieser Vorstoß zum einen nicht begründet und zum anderen wohl eher gegen die geplante EU-Finanztransaktionssteuer gerichtet ist. Auch wenn die Politik an der Finanztransaktionssteuer festhält, der ursprüngliche Einführungstermin Anfang 2014 ist längst nicht mehr zu halten. Die Bankenlobby zieht sich auf ihre Sorgfaltspflichten zurück, die eine umfassende Klärung der rechtlichen Situation im Interesse ihrer Kunden in den Mittelpunkt stellt - und könnten eine Präzedenzfall schaffen.
Finanztransaktionssteuer - Frankreich und Italien waren schneller
Die von einigen Mitgliedsländern der EU geplante Finanztransaktionssteuer steht schon seit geraumer Zeit unter Beschuss der betroffenen Banken. So sollen bei jedem Erwerb oder Verkauf von Aktien 0,1 Prozent und bei Derivaten 0,01 Prozent zusätzlich als Steuer erhoben werden. Damit wollen die Staaten zumindest einen Teil der enormen Summen, die sie für die Rettung von Banken aufgebracht hatten, wieder zurückfließen lassen. Sowohl Frankreich als auch Italien hatten bereits 2012 bzw. 2013 eigene Regelungen getroffen, die einen Aufschlag von 0,2 Prozent auf gehandelte Anteile der nationalen Unternehmen vorsehen, die einen Börsenwert von mehr als einer Milliarde Euro aufweisen (Frankreich).
Argumentation: Verstoß gegen Kapitalverkehrssteuer-Richtlinie
Die deutsche Bankenlobby führt dagegen ins Feld, dass so in Frankreich Steuern anfallen, wenn ein deutscher Kunde bei einer deutschen Bank Aktien eines französischen Unternehmens erwirbt. Damit würde gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen die Kapitalverkehrssteuer-Richtlinie. Auch wenn die EU-Kommission sich bislang nicht positioniert hat, gehen Insider davon aus, dass dieser Vorstoß zum einen nicht begründet und zum anderen wohl eher gegen die geplante EU-Finanztransaktionssteuer gerichtet ist. Auch wenn die Politik an der Finanztransaktionssteuer festhält, der ursprüngliche Einführungstermin Anfang 2014 ist längst nicht mehr zu halten. Die Bankenlobby zieht sich auf ihre Sorgfaltspflichten zurück, die eine umfassende Klärung der rechtlichen Situation im Interesse ihrer Kunden in den Mittelpunkt stellt - und könnten eine Präzedenzfall schaffen.
on Mon, 12/16/2013 - 10:48 Stefan Liebler