Geschäftsführung- und Verwaltungsratsmandate

Geschäftsführung- und Verwaltungsratsmandate

Als Treuhand Gesellschaft in Zürich stehen wir Ihnen nicht nur bei der effizienten Gründung der passenden Unternehmensgesellschaft zur Seite, wir stellen auch sicher, dass Sie nachhaltig die notwendigen Voraussetzungen als Unternehmer in der Schweiz erfüllen können.

Neben einem Domizil benötigt Ihre Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) jeweils mindestens einen Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in der Schweiz. Um diese und andere Anforderungen erfüllen zu können, übernehmen wir auf Wunsch ein Verwaltungsratsmandat - in Ihrem Interesse und zu treuen Händen.

Abhängig von der Größe der Gesellschaft reicht entweder die Berufung einer oder mehrerer Personen des Verwaltungsrat zur Geschäftsführung aus oder es kann zusätzlich eine treuhänderische Geschäftsführung durch Dritte bestellt werden. Die Anzahl der Verwaltungsratsmitglieder ist frei wählbar, jedoch muss bei mehr als einem Mitglied ein Präsident gewählt werden.

Das Verwaltungsratsmandat ist nach Obligationenrecht (OR) geregelt und umfasst sieben Aufgaben, die weder übertragbar noch entziehbar sind:

Zitat von Carlo De Benedetti

"Das Problem ist nicht das Geld - davon gibt es genug, wenn Sie nur die richtigen Männer haben."
Carlo De Benedetti (*1934), italienischer Manager, 1978-96 Olivetti-Chef





Die sieben Aufgaben eines Verwaltungsrates


1. Ein Verwaltungsratsmandat umfasst die gemeinschaftliche Geschäftsführung im Rahmen des Verwaltungsrates von oberster Stelle und eine umfassende Weisungsberechtigung. Die Geschäftsführung kann dabei entweder einzelnen Verwaltungsratsmitgliedern oder einem unabhängigen Dritten treuhänderisch übertragen werden, wenn die Generalversammlung zustimmt.

2. Dem Verwaltungsrat obliegt die Festlegung dieser Organisation der Gesellschaft. Er legt also in Abstimmung mit der Generalversammlung fest, ob die Tagesgeschäfte durch eine Geschäftsführung oder durch Verwaltungsratsmitglieder erledigt werden. Zur Organisation gehören auch die konkreten Aufgabenverteilungen, die Festlegung der Anzahl der Sitzungen sowie der Höhe der Entschädigung.

3. Die Implementierung, Strukturierung und Ausgestaltung des Rechnungswesens, geeigneter Finanz-Controlling-Instrumente und die Erstellung einer professionellen Finanzplanung gehören ebenfalls zu den Aufgaben im Rahmen eines Verwaltungsratsmandat(es).

4. Im Verwaltungsratsmandat ist sowohl die Berufung als auch die Abberufung einer Geschäftsführung und die Auswahl Vertretungsberechtigter vorgesehen.

5. Die Aufsicht über die Geschäftsführung hinsichtlich der Beachtung von Gesetzen, Reglementen, Statuten und der Weisungen gehört ebenfalls zum Verwaltungsratsmandat.

6. Zu den Aufgaben eines Verwaltungsrates gehören des Weiteren die qualifizierte Erarbeitung des Geschäftsberichtes, die Vorbereitung der Generalversammlung sowie die Umsetzung relevanter Beschlüsse. Besteht der Verwaltungsrat aus mehreren Mitgliedern, übernimmt der Präsident diese Funktionen.

7. Machen die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der betreffenden Gesellschaft es notwendig, gehört zum Verwaltungsratsmandat ebenfalls die Benachrichtigung des zuständigen Richters.

Weitere Informationen zu Geschäftsführungs- und Verwaltungsratsmandate


Diese wichtigen und verantwortungsvollen Aufgaben einer Geschäftsführung können wir im von Ihnen vorgegebenen Umfang mit einem entsprechenden Verwaltungsratsmandat treuhänderisch sicherstellen. Selbstverständlich sind wir uns der damit verbundenen Haftung bewusst und setzen all unser Know-how und unsere Kompetenz ein, dass die von uns ausgeübte Geschäftsführung weder zu einer Schädigung der Aktionäre, der Gesellschaft an sich oder von Gläubigern führt.

In intensiver Absprache mit Ihnen gestalten wir das Verwaltungsratsmandat so aus, dass für Ihr Unternehmen über die Gründung hinaus die größtmögliche Sicherheit und Handlungsfreiheit erhalten bleibt und trotzdem alle gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien eingehalten werden. Die Kosten für ein Verwaltungsratsmandat bzw. die Geschäftsführung berechnen sich in Abhängigkeit vom reellen Aufwand und dem Haftungsumfang und können sehr stark variieren - 5.000 CHF pro Jahr nach oben hin offen.

Wir stehen mit unserem Namen, unserem Know-how und unserer Professionalität für das durch uns übernommene Verwaltungsratsmandat ein und bringen uns entsprechend Ihrer Vorstellungen mit unserem Spezialwissen nutzenstiftend in die Geschäftsführung ein - verlassen Sie sich auf uns.

Go to top