Kanton Luzern: Höherer Steuerfuß bei finanzieller Unterstützung festgelegt

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Für die Gemeinden im Kanton Luzern, die in finanzielle Notlage geraten und deswegen vom Kanton unterstützt werden müssen, wurde der maximale Steuerfuß erhöht.

Regierungsrat befindet Erhöhung bei finanziellen Notlagen als tragbar

Wie die Staatskanzlei mitteilte, hat der Regierungsrat den maximalen Steuerfuß für den Kanton Luzern erhöht. Bis zum Ende des Jahres 2002 galt für die betroffenen Gemeinden der Steuerfuß von 2,4 Einheiten. Mit der Einführung des Finanzausgleichs im Jahr 2003 fiel dieser zwar weg, allerdings sah die Praxis anders aus. Musste eine Gemeinde finanzielle Unterstützung vom Kanton beantragen, wurde weiterhin ein kommunaler Steuerfuß von 2,4 Einheiten bei der Bewertung angesetzt. Nun wurde die Bemessungsgrundlage auf 2,6 Einheiten erhöht. Der Steuerfuß wird jährlich von den Gemeinden in Einheiten oder Prozenten der einfachen Staatssteuer festgelegt. Die Steuerberechnung wiederum erfolgt mehrstufig: Einkommen und Vermögen bestimmen den Steuersatz und damit die Staatssteuer, die für den gesamten Kanton gleich ist. Anschließend wird diese einfache Staatssteuer mit den unterschiedlichen Steuerfüßen, nämlich dem Staatssteuer-, Gemeindesteuer- und eventuell Kirchensteuerfuß, multipliziert und um die Personalsteuer ergänzt.

Regelung gilt ab sofort - auch für anhängige Verfahren

Der Regierungsrat ging in seiner Begründung davon aus, dass in den Jahren seit 2003 die Steuerbelastungen gesenkt werden konnten und somit die Erhöhung tragbar wäre. Mit der Neuregelung, die nach Aussagen der Staatskanzlei ab sofort gilt, müssen sich nun auch die Gemeinden Wolhusen, Menznau, Hasle, Büron und Altwies auseinandersetzen. Deren Gesuche um finanzielle Unterstützung durch den Kanton sind noch anhängig, so dass die Einwohner wohl stärker als bisher für ihre Steuern aufkommen müssen.

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