Liquidation einer Gesellschaft

Liquidation einer Gesellschaft bei der treuhand24-kanzlei.ch

Die Auflösung von Gesellschaften kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, in jedem Fall hat sie die Liquidation einer Gesellschaft zur Folge. Als Treuhand Gesellschaft übernehmen wir auch diesen Part in der Unternehmensentwicklung, werden als bevollmächtigter Liquidator in das Handelsregister eingetragen und wickeln alle Schritte fachkundig, seriös und zuverlässig ab.

Die Liquidation einer Gesellschaft lässt sich in vier Phasen einteilen, die wir selbstverständlich für Sie entsprechend der gesetzlichen Anforderungen erledigen:

1. Die Aufnahme des aktuellen Bestandes
2. Die optimale Verwertung und Tilgung der Schulden
3. Die Verteilung des Ergebnisses
4. Die Gesellschaftslöschung






Die Aufnahme des aktuellen Bestandes


Die Liquidation einer Gesellschaft sowie unsere Treuhand Gesellschaft als Liquidator werden zunächst in das Handelsregister eintragen, bevor wir alle Veräußerungswerte erfassen und eine Eröffnungsbilanz zur Liquidation, in die alle notwendigen Rückstellungen für noch anfallende Kosten einzubuchen sind, erstellen können. Ein dreimaliger Schuldenaufruf im Schweizerischen Handelsblatt gibt allen potentiellen Gläubigern die Möglichkeit, ihre Ansprüche form- und fristgerecht geltend zu machen.

Die optimale Verwertung und Tilgung der Schulden


Die nächsten Schritte umfassen die Abwicklung laufender Geschäfte, die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen sowie die Einforderung aller offenen Posten. Selbstverständlich steht der Verkauf des Betriebes, entweder in Einzelteilen, komplett oder in Form einer Versteigerung, im Mittelpunkt. Auch die Ausgliederung in eine andere Gesellschaft ist möglich, wenn zum Beispiel eine Auffanggesellschaft vorgesehen ist. Wir achten genau darauf, dass die Schuldentilgung die Gläubiger gleichmäßig berücksichtigt wird, indem wir zunächst die laufenden Verpflichtungen behandeln. Für strittige oder unklare Forderungen bilden wir selbstverständlich die notwendigen Rückstellungen.

Die Verteilung des Ergebnisses aus der Liquidation einer Gesellschaft


Eine Liquidations-Schlussbilanz sowie der Schlussbericht sind obligatorisch nach erfolgreicher Beendigung der Verwertung, da diese Unterlagen von der Revision zu prüfen und von der Generalversammlung zu genehmigen sind. Da nach dem dritten Schuldenaufruf zunächst eine Sperrfrist von in der Regel einem Jahr einsetzt, die nur unter sehr speziellen Umständen bei der Liquidation einer Gesellschaft vorzeitig beendet werden kann, genießen die Gläubiger einen ausreichenden Schutz vor der vorzeitigen Verteilung von Erlösen. Uns, als Ihrem treuhänderischen Liquidator, obliegt nun die Erstellung eines Verteilungsplanes, der alle gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten berücksichtigt. Mit Auszahlung der Erlöse an die Anteilseigner, die eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent abführen müssen, ist die Liquidation einer Gesellschaft fast abgeschlossen.

Die Gesellschaftslöschung


Zur Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

. der Auflösungsbeschluss,
. die Schuldenrufe,
. der Nachweis über die Einhaltung der Sperrfrist und
. die Bestätigung über die Einhaltung der im Gesetz verankerten Vorschriften zur Liquidation einer Gesellschaft.

Unsere Treuhand Gesellschaft ist als Liquidator für die Aufbewahrung der Geschäftsakten zuständig und muss dies dem Handelsregisteramt mitteilen.

Weitreichende Pflichten eines treuhänderischen Liquidators


Darüber hinaus tragen wir als Treuhänder die Verantwortung für die Abführung aller anfallenden Steuern, Gebühren und Sozialabgaben - wir sind uns der besonderen Tragweite bewusst und stehen dafür mit unserer Kompetenz und Zuverlässigkeit ein.

Der Prozess bei der Liquidierung ist zwar klar geregelt, aber insbesondere der optimalen Verwertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen zur Bestreitung aller noch offenen Verbindlichkeiten und Befriedigung der Gläubiger widmen wir uns mit vollem Einsatz. Ihr Interesse als Anteilseigner steht für uns im Vordergrund - selbstverständlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften. Konsultieren Sie uns rechtzeitig, wenn die Liquidation einer Gesellschaft ansteht oder unvermeidbar wird - wir setzen uns für Ihre Belange ein.

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