Mit Larry Summers meldet sich nun erneut eine gewichtige Stimme, die im Rahmen einer IWF-Tagung eine Senkung der Leitzinsen unter Null Prozent in den Raum stellt.
Gefährliches Gedankenspiel - weitere Mitspielern
Nach den EZB-Granden Peter Praet und Jörg Asmussen äußerte sich nun auch Larry Summers, der als enger Berater von US-Präsident Barack Obama gilt, zur Niedrigzinspolitik der Zentralbanken vor dem Hintergrund drohender Deflation. Auch er brachte eine Zinssenkung unter Null Prozent ins Spiel, was de facto bedeutet, dass Banken für ihre kurzfristigen Einlagen bei den Zentralbanken Gebühren zu zahlen hätten. Eine positive Wirkung der bisherigen Maßnahmen lässt nämlich auf sich warten, die Kreditvergabe wurde nicht wie gewünscht angekurbelt. Allerdings dürfte der Effekt mit einer Strafgebühr auch nicht größer werden, die Erträge an den Aktienmärkten sind auch für Banken viel zu verlockend, als dass sie weitere riskante Kredite vergeben würden.
Schweiz als Beispiel für Negativzins
Zum Schutz des Schweizer Franken hatte die Schweiz bereits den Negativzins eingeführt, da die Währung zu stark nachgefragt war. Die notwendigen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken wurden schon Anfang des Jahres relativ unbemerkt erledigt. So ließ sich zum Beispiel in einem Artikel des Züricher Tagesanzeigers am 10.1.2013 lesen: "Die Zürcher Kantonalbank behält sich vor, künftig auch die Einlagen von Kleinsparern mit Negativzinsen zu belasten. Dazu hat sie jetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert". Diesem Beispiel könnten in Kürze Bankhäuser in ganz Europa folgen, Kunden sollten sich also mit den AGBs intensiv auseinandersetzen. Ob dies das geeignete Instrument ist, der als Begründung angeführten drohenden Deflation effektiv entgegenzuwirken, darf allerdings bezweifelt werden.
Gefährliches Gedankenspiel - weitere Mitspielern
Nach den EZB-Granden Peter Praet und Jörg Asmussen äußerte sich nun auch Larry Summers, der als enger Berater von US-Präsident Barack Obama gilt, zur Niedrigzinspolitik der Zentralbanken vor dem Hintergrund drohender Deflation. Auch er brachte eine Zinssenkung unter Null Prozent ins Spiel, was de facto bedeutet, dass Banken für ihre kurzfristigen Einlagen bei den Zentralbanken Gebühren zu zahlen hätten. Eine positive Wirkung der bisherigen Maßnahmen lässt nämlich auf sich warten, die Kreditvergabe wurde nicht wie gewünscht angekurbelt. Allerdings dürfte der Effekt mit einer Strafgebühr auch nicht größer werden, die Erträge an den Aktienmärkten sind auch für Banken viel zu verlockend, als dass sie weitere riskante Kredite vergeben würden.
Schweiz als Beispiel für Negativzins
Zum Schutz des Schweizer Franken hatte die Schweiz bereits den Negativzins eingeführt, da die Währung zu stark nachgefragt war. Die notwendigen Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken wurden schon Anfang des Jahres relativ unbemerkt erledigt. So ließ sich zum Beispiel in einem Artikel des Züricher Tagesanzeigers am 10.1.2013 lesen: "Die Zürcher Kantonalbank behält sich vor, künftig auch die Einlagen von Kleinsparern mit Negativzinsen zu belasten. Dazu hat sie jetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert". Diesem Beispiel könnten in Kürze Bankhäuser in ganz Europa folgen, Kunden sollten sich also mit den AGBs intensiv auseinandersetzen. Ob dies das geeignete Instrument ist, der als Begründung angeführten drohenden Deflation effektiv entgegenzuwirken, darf allerdings bezweifelt werden.
on Fri, 11/22/2013 - 07:14 Stefan Liebler