Was für Dokumente braucht man zur Gründung einer AG?

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Diese Frage wird uns häufig gestellt, aus diesem Grund möchten wir hier darauf eingehen. Für die Gründung einer Schweizer Aktiengesellschaft AG braucht es eine Reihe von Dokumenten, welche nachfolgend aufgeführt sind:

- Personalien der Gründer
- Die Statuten
- Handelsregisteranmeldung
- öffentliche Urkunde
- Eine Bankbestätigung über das einbezahlte Aktienkapital
- Wahlannahmeerklärung (sofern sich die Wahlannahme nicht aus der Gründungsurkunde ergibt.
- Protokoll des VR
- Lex-Friedrich-Erklärung (bei Immobilenzweck, die nicht als ständige Betriebsstätte dienen)

Diese Dokumente müssen von einem Notar überprüft werden und die AG muss öffentlich beurkundet werden. Ist dies vollzogen, ist Ihre neue Schweizer Aktiengesellschaft AG gegründet und Sie können Ihre Geschäfte tätigen! Wenn Sie Ihre AG mit uns gründen, haben Sie mit den benötigten Dokumenten sehr wenig Aufwand, wir übernehmen den grössten Teil, und für den Teil, den Sie machen müssen, beraten wir Sie bestens!

Für Fragen rund um "was für Dokumente braucht man zur Gründung einer AG?" stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, kontaktieren Sie uns telefonisch oder elektronisch

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