Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien vereinbart

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Bereits im Dezember konnten sich die Schweiz und Italien auf ein Doppelbesteuerungsabkommen einigen, dem nun noch ein geregelter Übergang zum automatischen Informationsaustausch folgt - mit Auswirkungen für den Tessin, aber auch den Finanzplatz Lugano sowie exportorientierte Unternehmen.

Jahreslanges Streitpotenzial wirksam entschärft

Nicht nur die italienischen Grenzgänger, die bislang von der relativ geringen Steuerlast profitieren und so vor allem den Tessin unter Lohndruck setzen, waren der Grund für die Verhandlungen zu einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen. Vor allem die rund 270 Milliarden Schweizer Franken, die auf den hiesigen Banken an italienischem Vermögen unversteuert lagern, stellen immer wieder einen Konfliktpunkt dar. Mit der Neufassung wird nun auch der drohende Abfluss enormer Summen unnötig, denn italienische Steuerpflichtige können auf diese Weise am kürzlich beschlossenen Selbstanzeigeprogramm teilnehmen - die Schweiz figuriert nicht mehr auf der schwarzen Liste, die wegen des fehlenden Informationsaustauschs geführt wird.

Besteuerung in beiden Staaten - Änderungen für Grenzgänger

Neben der ordentlichen Besteuerung in Italien kommt auf die italienischen Bürger, die in der Schweiz arbeiten, eine beschränkte Besteuerung in der Schweiz zu. Die gesamte Steuerbelastung soll künftig nicht unter der aktuellen liegen, in der ersten Zeit aber auch nicht darüber. Die Einzelheiten zur Besteuerung der Grenzgänger werden in der ersten Hälfte dieses Jahres ausgearbeitet. Diese Einigung entschärft den seit Jahren bestehenden Konflikt zwischen den beiden Ländern und schafft Sicherheit für die Exportwirtschaft und für die Steuerpflichtigen aus Italien, die über ein Schweizer Konto verfügen. Nicht zuletzt die Arbeitnehmer im Tessin werden aufatmen, denn die geringe Steuerbelastung für die italienischen Arbeitskräfte sorgte immer wieder für einen enormen Druck auf das Lohnniveau.

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