Gründung Einzelfirma Schweiz

Gründung von Einzelfirma in der Schweiz bei treuhand24-kanzlei.ch


Die Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz ist die einfachste und preiswerteste Form, sich selbständig zu machen und gewerblich tätig zu werden. Es sind keine Anforderungen an Mindestkapital und meist auch keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zu beachten, aber wichtige Details sollten trotzdem akribisch durchleuchtet werden - wir stehen Ihnen zur Seite.

Vor- und Nachteile - Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz

Sie können schnell und unkompliziert Ihre eigene Firma gründen, müssen kein Mindestkapital oder gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen nachweisen. Aber mit der Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz haften Sie als Geschäftsinhaber für alle etwaigen Verluste oder Forderungen mit Ihrem Privatvermögen. Wollen Sie einen Partner an Ihrem Unternehmen beteiligen, ist dies mit der Gründung einer Einzelfirma (Schweiz) nicht realisierbar.





Wichtige Schritte - Gründung Einzelfirma (Schweiz)


1. Ihr Familiennamen muss zwingend im Firmennamen vorkommen. Die Verfügbarkeit muss im Zentralen Firmendindex geprüft werden - wir erledigen das.

2. Der Geschäftszweck sowie der Firmensitz müssen passend festgelegt werden - wir beraten Sie dazu.

3. Weitere Unterschriftsberechtigte sollten bei Bedarf benannt werden.

4. Das Thema Mehrwertsteuer ist bei der Gründung einer Einzelfirma (Schweiz) ab einem Umsatz von 100.000 CHF Pflicht - wir beraten Sie dazu.

5. Sie haben die Möglichkeit, für die Gründung der Einzelfirma in der Schweiz Pensionskassengelder im Vorab zu beziehen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind - wir besprechen das.

6. Die eigentliche Gründung der Einzelfirma (Schweiz) erfolgt, indem Sie die notwendigen Formulare ausfüllen und die Unterschrift beglaubigen lassen - wir beraten Sie.

7. Der wesentliche Schritt ist die Eintragung ins Handelsregister des Kantons - wir erledigen das.

8. Nach Erhalt des Handelsregisterauszugs stehen die Anmeldungen bei der kantonalen Ausgleichskasse sowie zur Abführung der Mehrwertsteuer, wenn notwendig, an - wir kümmern uns darum.

Weitere Informationen zur Gündung einer Einzelfirma in der Schweiz


Die Gründung Ihrer Einzelfirma (Schweiz) ist nun erledigt und Ihr Firmenname bestätigt, Sie können die Tätigkeit aufnehmen. Auch die Erstellung von Werbematerialien, Briefpapier, Visitenkarten und einer Homepage mit Suchmaschinenoptimierung ist nun möglich - beachten Sie bitte einen eventuell notwendigen Markenschutz.

Als Treuhand Steuerberater stellen wir Ihnen nun alle Dienstleistungen rund um Buchhaltung und Steuern zur Verfügung, denn mit der Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz unterliegen Sie allen Pflichten eines Unternehmers.

Kommt für Sie die Inanspruchnahme des Pensionsgeldes in Frage, um die Gründung Ihrer Einzelfirma (Schweiz) finanziell zu unterstützen, erledigen wir gemeinsam folgende Schritte:
Ein professionelles Dossier, das aus

- einer Kopie des Handelsregisterauszugs,
- einer Kopie der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses,
- wenigstens drei Offerten an potentielle Auftraggeber und drei bereits gestellten Rechnungen,
- Ihrem Briefpapier und Ihrer Visitenkarte,
- einer detaillierten Beschreibung Ihres Geschäftsgegenstandes sowie
- weiteren Belegen Ihrer Selbständigkeit

besteht, wird neben dem notwendigen Fragebogen an die AHV-Ausgleichskasse geschickt. Wenn alle Formalitäten erledigt sind, erhalten Sie das Pensionskassengeld augezahlt und können die Gründung Ihrer Einzelfirma (Schweiz) finanziell gut abfangen. Wir sorgen dafür, dass der für die steuerliche Abgeltung notwendige Anteil zurückgestellt und die Zuflüsse richtig deklariert werden.

Für den unternehmerischen Erfolg, den Sie mit Ihrer Gründung der Einzelfirma (Schweiz) anstreben, sind im Vorfeld aber weitreichende Planungen, Konzeptionen und bei Bedarf auch Finanzierungsrunden notwendig, bei denen wir Ihnen sehr gern zur Seite stehen. Selbstverständlich übernehmen wir Ihre laufende Buchhaltung, alle Abschlüsse sowie umfangreiche und professionelle Beratungen zu den möglichen Optimierungsmaßnahmen - fordern Sie uns.

Der zeitliche Aufwand wird größtenteils durch die Eintragung in das Handelsregister bestimmt. Die Kosten für die Gründung einer Einzelfirma (Schweiz) betragen - abhängig vom konkreten Aufwand - zwischen 700 und 1.500 CHF, wobei die Handelsregistereintragung damit abgegolten ist - verhandeln Sie mit uns.

Profitieren Sie von unserer Vernetzung, unseren Erfahrungen und unserem Know-how - und starten Sie erfolgreich in eine unternehmerische Zukunft.

Go to top