Schweizer Banken regulieren sich selbst

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Die Richtlinien zur Hypothekenvergabe werden von den Schweizer Banken selbst zur eigenen Sicherheit verschärft. Der Immobilien- und Hypothekenmarkt soll dadurch nachhaltig beruhigt und einer Blasenbildung entgegengewirkt werden.

Schweizerische Bankiersvereinigung (SBVg) will Richtlinien ändern

Mit einem kräftigen Bremsmanöver macht die SBVg von sich reden, denn die Richtlinien zur Hypothekenvergabe sollen deutlich verschärft werden. Nicht davon betroffen sind allerdings die bereits bestehenden und zur Verlängerung anstehenden Hypotheken. Für neue Immobilienfinanzierungen soll demnach generell das Niederstwertprinzip angewendet werden, sodass als Belehnungswert jeweils der tiefere Wert von Kaufpreis und Marktwert herangezogen wird. Darüber hinaus wird die Frist für die Amortisation auf zwei Drittel des angesetzten Belehnungswertes von 20 auf 15 Jahre reduziert. Außerdem muss die Amortisation der Hypothekarschuld linear, also in gleichen Tranchen, erfolgen. Diese Verschärfungen in der Hypothekenvergabe werden eine stärkere Selektion bewirken, da zum einen die Eigenkapitalquoten und zum anderen die nachrangigen Darlehen höher ausfallen müssen.

Keine zusätzlichen Massnahmen von staatlicher Seite geplant

Die SBVg nutzt die Revision dieser Richtlinien, um weitere Anpassungen und Aktualisierungen vorzunehmen. Zum Beispiel kann ein Zweiteinkommen bei der Tragbarkeitsprüfung einer Finanzierung nur angerechnet werden, wenn auch eine Solidarschuldnerschaft eingeräumt wird. Die geplanten Verschärfungen der Vergaberichtlinien für Hypotheken gehören in den Rahmen der Selbstregulierung, die zum einen den Markt beruhigen und zum anderen die Konstitution der Bankhäuser selbst stärken soll. Die extrem niedrigen Zinsen hatten in der Vergangenheit die Hürden für eine Immobilienfinanzierung sehr niedrig gesetzt, sodass das Ausfallrisiko deutlich gestiegen ist. Da diese Massnahmen zunächst ihre Wirkung entfalten müssen, sind derzeit keine weiteren staatlichen Regulierungen zu erwarten.

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