Unternehmenssteuerreform nimmt Gestalt an

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Sinnvolle Alternativen in der Unternehmensbesteuerung müssen in Angriff genommen werden, um den Wegfall der Steuerprivilegien für Holdings und Spezialgesellschaften zu kompensieren und die Schweiz als Wirtschaftsstandort weiter attraktiv zu halten.

EU-Richtlinien fordern neue Strukturen bei Unternehmenssteuern

Da die EU einige Steuerprivilegien nicht mehr akzeptiert, aber als Wirtschaftsraum für die Schweiz von enormer Bedeutung ist, betonte die Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor verschiedenen Medien, das Land gut aufstellen zu wollen. Ein geeigneter Vorschlag wäre zum Beispiel die Einführung einer sogenannten Lizenzbox, die eine privilegierte Besteuerung von Einnahmen aus der Verwertung von geistigem Eigentum gewährleisten soll. Wie Adrian Hug, Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, betonte, würden auf diesem Wege insbesondere Innovationen in der Schweiz gefördert, was eine besondere Chance darstellt. Da es diesbezüglich aber auch kritische Stimmen gibt, bleibt eine Einigung im internationalen Rahmen abzuwarten.

Kantone sollen Gewinnsteuer bedarfsgerecht senken

Um eine Auslagerung unternehmerischer Aktivitäten in das Ausland zu vermeiden, sollen die einzelnen Kantone ihre Gewinnsteuer nach Bedarf senken, eine exakte Empfehlung ist aufgrund der unterschiedlichen Steuerhöhen nicht angedacht. Die durchschnittliche Steuerquote von knapp 22 Prozent soll im Idealfall auf rund 14 Prozent, aber mindestens auf 18 Prozent gesenkt werden. Auch die Emissionsabgabe für Eigenkapital und die Zinsbereinigung bei der Gewinnsteuer sind feste Bestandteile des Maßnahmenkataloges. Die damit verbundenen Steuerausfälle können noch nicht genau beziffert werden, allerdings wird mit einer Belastung zwischen einer und drei Milliarden Schweizer Franken gerechnet, die je zur Hälfte von Bund und Kantonen zu tragen wären. Um die Einnahmeseite zu stärken, ist nach wie vor die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer geplant.

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